Neuer BfDI gewählt
Prof. Dr. Moritz Hennemann ist neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er wurde vom Deutschen Bundestag gewählt. Die Wahl erfolgte heute.
DatenschutzNeuer BfDI gewählt29.06.2026
AI ActKI-Gesetz: Vereinfachte Compliance und Verbot von Nudifier-Apps22.06.2026
DatenschutzBGH klärt Anspruch auf Erstattung von Schufa‑Kosten bei Gläubiger‑Einholung15.06.2026
AI ActBfDI veröffentlicht Orientierungshilfe für KI in Medizinprodukten18.05.2026
DatenschutzEDSA startet Konsultation zu neuer DSFA-Vorlage18.05.2026Vaeren ist der Compliance-Autopilot für den Mittelstand: Die Software zeigt, welche Pflichten Ihren Betrieb treffen, erledigt die wiederkehrende Arbeit dahinter und hält jeden Nachweis auditfest bereit.
Künstliche Intelligenz optimiert dabei jeden Schritt, von der personalisierten Unterweisung bis zum vorausgefüllten Kundenfragebogen, immer mit menschlicher Freigabe. Das spart jede Woche Stunden an Routinearbeit und gibt Ihnen die Sicherheit, dass keine Frist und kein Nachweis liegen bleibt.
Und Sie bleiben automatisch auf dem neuesten Stand: Unsere Redaktion beobachtet die Rechtslage laufend. Neue Pflichten wie AI Act, NIS2 oder CSRD erreichen Sie als konkrete, planbare Aufgabe statt als Überraschung, ohne Beraterhonorare und ohne Excel-Listen.
Prof. Dr. Moritz Hennemann ist neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er wurde vom Deutschen Bundestag gewählt. Die Wahl erfolgte heute.
Das EU-Parlament konkretisiert die Umsetzung des KI-Gesetzes. Die neuen Maßnahmen zielen auf eine Entlastung der Unternehmen ab. Gleichzeitig werden spezifische Verbote für manipulative Anwendungen festgeschrieben.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Schuldner nicht automatisch die Kosten einer vom Gläubiger eingeholten Schufa‑Bonitätsauskunft erstatten muss. Das Urteil präzisiert die Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch.
Das Bundesamt für Datenverarbeitung und Informationstechnik (BfDI) hat eine Orientierungshilfe zur Anwendung von KI in Medizinprodukten veröffentlicht. Die Leitlinie konkretisiert Anforderungen des EU‑AI‑Acts und der Medizinprodukteverordnung (MPVO).
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine einheitliche Vorlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen erarbeitet. Die öffentliche Konsultation läuft bis 9. Juni 2026.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen den Bundesnachrichtendienst zurückgewiesen. Das Urteil erschwert die datenschutzrechtliche Aufsicht des BND.
Die GPAI-Pflichten gelten seit dem 2. August 2025. Die meisten Hochrisiko-Pflichten greifen ab dem 2. August 2026.
Das HinSchG gilt seit 2. Juli 2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, seit 17. Dezember 2023 ab 50 Mitarbeitenden.
Die deutsche Umsetzung (NIS2UmsuCG) wird im vierten Quartal 2026 erwartet. Die Pflichten der EU-Richtlinie gelten unabhängig davon faktisch bereits.
Hetzner-Rechenzentrum Falkenstein. DSGVO-konform, kein Drittstaat-Transfer.
Jede rechtsrelevante Bewertung durchläuft ein Human-in-the-Loop-Gate.
Jeder Beitrag verlinkt auf das Original. Keine Black-Box, kein Rosinen-Picking.
Öffentliches Korrektur-Log mit Datum, Stelle und Grund. Transparenz statt Verstecken.
AI Act, NIS2, CSDDD, HinSchG, CSRD. Fünf große Regulierungs-Pakete fallen 2026 und 2027 zeitgleich auf den Schreibtisch der Geschäftsführung. Jedes mit eigenen Fristen, eigenen Berichts-Formaten, eigener Aufsichtsbehörde.
Im Industrie-Mittelstand fehlt die Schicht aus Stabsstellen, die das in Konzernen abfedert. Die Compliance-Beauftragte ist oft die HR-Leitung in Personalunion. Externe Beratung kostet 1.500 EUR pro Tag und löst nichts strukturell.
Vaeren übernimmt die wiederkehrende Arbeit. Dokumentations-Pflichten, Fristen-Überwachung, Berichts-Vorbereitung, Schulungen, Hinweisgeberkanäle. Sie behalten den Überblick, statt ständig im Reaktiv-Modus zu rennen.
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