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Datenschutz EU Konsultation 18. Mai 2026 · 1 Min. Lesezeit

EDSA startet Konsultation zu neuer DSFA-Vorlage

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine einheitliche Vorlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen erarbeitet. Die öffentliche Konsultation läuft bis 9. Juni 2026.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine einheitliche Vorlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) veröffentlicht. Die Vorlage entsteht im Rahmen der Umsetzung des Artikels 35 Absatz 4 DSGVO, der die Harmonisierung von DSFA-Formularen vorsieht.

Die Vorlage wurde unter Mitwirkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erarbeitet. Sie soll Unternehmen, Auftragsverarbeiter und Aufsichtsbehörden eine einheitliche Grundlage für die Bewertung von Risiken bei Datenverarbeitungsprozessen bieten.

Zur Begleitdokumentation liegt ein Anleitungsdokument vor. Dieses erläutert die einzelnen Felder der Vorlage und liefert Hinweise zur Ausfüllung. Ziel ist eine konsistente und nachvollziehbare Risikoanalyse über alle Mitgliedstaaten hinweg.

Interessierte können bis zum 9. Juni 2026 Stellungnahmen einreichen. Die Rückmeldungen sollen in die finale Ausgestaltung der Vorlage einfließen. Eine Beteiligung ist für Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und sonstige betroffene Akteure möglich.

Die Konsultation erfolgt im Rahmen des laufenden Work Programmes 2025 des EDSA. Die aktuelle Vorlage sowie das Anleitungsdokument sind auf der Webseite des BfDI abrufbar.

Hintergrundinformationen des BfDI

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