Koordinierte Durchsetzungsmaßnahme des EDPB zu Transparenz‑ und Informationspflichten nach Art. 12‑14 DSGVO
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat im Rahmen der CEF‑2026 eine koordinierte Durchsetzungsaktion gegen Verstöße gegen die Transparenz‑ und Informationspflichten der DSGVO gestartet. Ziel ist die einheitliche Anwendung der Artikel 12 bis 14 sowie die Stärkung der Betroffenenrechte in der gesamten Union.
Im Frühjahr 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die koordinierte Durchsetzungsmaßnahme (CEF‑2026) initiiert. Die Maßnahme richtet sich gegen Unternehmen, die die Informationspflichten nach Art. 12, 13 und 14 der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) nicht erfüllen. Betroffene haben Anspruch auf klare, verständliche und leicht zugängliche Informationen über die Datenverarbeitung.
Die EDPB‑Leitlinie fordert die nationalen Aufsichtsbehörden auf, innerhalb von sechs Monaten Prüfungen bei den identifizierten Unternehmen durchzuführen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Vorhandensein einer leicht zugänglichen Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite.
- Vollständigkeit der Angaben zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauer.
- Bereitstellung von Informationen über Rechte der betroffenen Personen, insbesondere Auskunfts‑ und Löschrechte.
- Nachweis, dass die Informationen in klarer und einfacher Sprache formuliert sind.
Unternehmen, bei denen Verstöße festgestellt werden, könnten zu Abmahnungen, Bußgeldern bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes oder zu verbindlichen Anordnungen zur Nachbesserung verpflichtet werden. Die Durchsetzung soll einheitlich und transparent erfolgen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Die EDPB betont, dass die Maßnahme nicht nur die Einhaltung der DSGVO stärken, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienste erhöhen soll. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen EDPB‑Webseite: EDPB, CEF 2026.
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