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Datenschutz EU → Deutschland Leitlinie 29. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

G7-Datenschutzbehörden fordern datenschutzfreundliche Altersverifizierung

Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten haben eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz veröffentlicht. Im Fokus steht die Implementierung datenschutzkonformer Methoden zur Altersprüfung.

Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten trafen sich am 25. und 26. Juni 2026 zu einem Roundtable in Paris. Für Deutschland nahm der stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andreas Hartl teil. Die Behörden diskutierten den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Online-Inhalten.

Zentrale Forderung ist die Einführung einer datenschutzfreundlichen Altersverifizierung. Die Behörden lehnen invasive Methoden ab. Die Erhebung übermäßiger personenbezogener Daten zur Altersbestimmung widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Die G7-Behörden empfehlen folgende Ansätze:

  • Nutzung von Zero-Knowledge-Proofs zur Bestätigung der Volljährigkeit ohne Identitätsnachweis.
  • Vermeidung von biometrischen Scans, sofern keine strengen Sicherheitsvorkehrungen bestehen.
  • Implementierung von Privacy-by-Design bei der Entwicklung von Verifizierungssystemen.

Die Umsetzung dieser Leitlinien könnte für Plattformbetreiber eine Anpassung der Registrierungsprozesse erforderlich machen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Jugendschutz und Datenschutz dürfte hierbei im Vordergrund stehen. Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung des BfDI.

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