G7-Datenschutzbehörden fordern datenschutzfreundliche Altersverifizierung
Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten haben eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz veröffentlicht. Im Fokus steht die Implementierung datenschutzkonformer Methoden zur Altersprüfung.
Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten trafen sich am 25. und 26. Juni 2026 zu einem Roundtable in Paris. Für Deutschland nahm der stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andreas Hartl teil. Die Behörden diskutierten den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Online-Inhalten.
Zentrale Forderung ist die Einführung einer datenschutzfreundlichen Altersverifizierung. Die Behörden lehnen invasive Methoden ab. Die Erhebung übermäßiger personenbezogener Daten zur Altersbestimmung widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Die G7-Behörden empfehlen folgende Ansätze:
- Nutzung von Zero-Knowledge-Proofs zur Bestätigung der Volljährigkeit ohne Identitätsnachweis.
- Vermeidung von biometrischen Scans, sofern keine strengen Sicherheitsvorkehrungen bestehen.
- Implementierung von Privacy-by-Design bei der Entwicklung von Verifizierungssystemen.
Die Umsetzung dieser Leitlinien könnte für Plattformbetreiber eine Anpassung der Registrierungsprozesse erforderlich machen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Jugendschutz und Datenschutz dürfte hierbei im Vordergrund stehen. Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung des BfDI.
Verwandte Beiträge
Neuer BfDI gewählt
Prof. Dr. Moritz Hennemann ist neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er wurde vom Deutschen Bundestag gewählt. Die Wahl erfolgte heute.
BGH klärt Anspruch auf Erstattung von Schufa‑Kosten bei Gläubiger‑Einholung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Schuldner nicht automatisch die Kosten einer vom Gläubiger eingeholten Schufa‑Bonitätsauskunft erstatten muss. Das Urteil präzisiert die Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch.
Coordinated Supervision Committee erweitert Aufsicht auf Eurodac
Das Coordinated Supervision Committee (CSC) des EDPB hat seine Aufsicht auf das Fingerabdruck‑Register Eurodac ausgeweitet. Die Entscheidung folgt einer Risikobewertung und soll die Einhaltung der DSGVO im Asylverfahren stärken.