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Datenschutz EU Leitlinie 15. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

Coordinated Supervision Committee erweitert Aufsicht auf Eurodac

Das Coordinated Supervision Committee (CSC) des EDPB hat seine Aufsicht auf das Fingerabdruck‑Register Eurodac ausgeweitet. Die Entscheidung folgt einer Risikobewertung und soll die Einhaltung der DSGVO im Asylverfahren stärken.

Das Coordinated Supervision Committee (CSC) hat am 12. März 2026 beschlossen, die Aufsicht über das europäische Fingerabdruck‑Register Eurodac zu übernehmen. Der Beschluss beruht auf Art. 31 DSGVO und den Leitlinien des EDPB zu grenzüberschreitender Aufsicht.

Eurodac sammelt Fingerabdrücke von Asylsuchenden und unbeglaubigten Personen, die in einem Mitgliedstaat registriert werden. Die Erweiterung der CSC‑Aufsicht soll sicherstellen, dass die Datenverarbeitung den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Speicherbegrenzung entspricht.

Das CSC wird künftig:

  • regelmäßige Prüfungen der Eurodac‑Verarbeitung durchführen,
  • gemeinsame Entscheidungen mit den nationalen Aufsichtsbehörden treffen,
  • Berichte über Risiken und Verstöße veröffentlichen.

Die Mitgliedstaaten erhalten bis zum 30. Juni 2026 Frist, ihre internen Verfahren an die erweiterten Aufsichtspflichten anzupassen. Verstöße könnten nach Art. 83 DSGVO mit Geldbußen bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des European Data Protection Board: EDPB News 2026.

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