AI Act: GPAI-Pflichten greifen ab 2. August 2025
Anbieter von General-Purpose-KI-Modellen unterliegen seit dem 2. August 2025 erweiterten Pflichten. Deployer in der EU müssen jetzt prüfen, ob ihre eingesetzten Modelle die Anforderungen erfüllen.
Mit der zweiten Anwendungsphase der KI-Verordnung sind die Pflichten für GPAI-Anbieter wirksam. Betroffen sind Modelle wie GPT-4, Claude, Gemini und Llama. Anbieter müssen technische Dokumentation, Trainingsdaten-Zusammenfassungen und ein Urheberrechts-Compliance-Konzept veröffentlichen.
Für Deployer ergeben sich daraus indirekte Anforderungen. Wer ein GPAI-Modell in ein eigenes Produkt einbettet, muss prüfen, ob der Anbieter die Pflichten erfüllt. Andernfalls droht eine Mithaftung nach Art. 28 KI-VO.
Die vollständige Verordnung ist auf EUR-Lex einsehbar.
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