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Lieferkette EU → Deutschland Gesetzgebung 16. Mai 2026 · 1 Min. Lesezeit

CSDDD: EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie tritt in Etappen in Kraft

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde am 25. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt schrittweise in Kraft. Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden sind ab Juli 2027 betroffen.

Die CSDDD-Richtlinie verlangt von großen Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu vermeiden und zu adressieren. Sie geht inhaltlich über das deutsche LkSG hinaus, etwa bei der zivilrechtlichen Haftung und der Klimatransformations-Plan-Pflicht.

Anwendungsbeginn nach Größe: 2027 für Unternehmen über 5.000 Beschäftigte (1,5 Mrd. EUR Umsatz), 2028 für Unternehmen über 3.000 Beschäftigte (900 Mio. EUR), 2029 für Unternehmen über 1.000 Beschäftigte (450 Mio. EUR).

Deutsche Umsetzung steht noch aus. Erwartet wird ein integratives Gesetz, das LkSG und CSDDD zusammenführt.