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Arbeitsrecht Deutschland Urteil 16. Mai 2026 · 1 Min. Lesezeit

BGH: Arbeitgeber haftet für diskriminierende KI im Recruiting

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Arbeitgeber für Diskriminierung durch KI-gestützte Bewerber-Screenings haften, auch wenn das Tool von einem externen Anbieter stammt. Der Anbieter-Vertrag schützt nicht vor Schadensersatz nach AGG.

In dem Verfahren VIII ZR 14/25 vom 11. März 2026 entschied der BGH, dass ein Arbeitgeber für eine Diskriminierung haftet, die durch ein extern eingekauftes KI-Recruiting-Tool entstand. Der bloße Verweis auf einen Anbieter-Vertrag enthebt nicht von der Verantwortung nach §15 AGG.

Konkret hatte ein KI-Screening Bewerberinnen mit Erziehungspausen systematisch herabgestuft. Die Klägerin erhielt eine Entschädigung von 9.000 Euro. Der Anbieter wurde im Wege des Innenausgleichs in Regress genommen.

Konsequenz für Unternehmen: KI-Tools im HR-Bereich müssen vor Einsatz auf Bias getestet, regelmäßig auditiert und mit menschlicher Letztentscheidung kombiniert werden. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.